Das ändert sich 2020 für Autofahrer
Wichtige Änderungen ab 2020 kurz zusammengefasst
Seit dem 1. September 2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge nach der strengeren und realitätsnäheren Abgasnorm Euro 6d-TEMP zertifiziert sein, bei der zum Beispiel eine Schadstoffmessung im Straßenverkehr Pflicht wurde. Außerdem wurde der auf dem Prüfstand gefahrene Zyklus verschärft, er wurde länger und im Schnitt schneller. Der Zusatz ,,TEMP'' steht für ,,temporär''. Denn Euro 6d-TEMP ist nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Abgasnorm Euro 6d. Diese tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Zur Abkürzung „TEMP“ gesellten sich bereits im September EVAP und ISC hinzu. Eine weitere, FCM genannt, wird für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2020 Pflicht. Ein kurzer Überblick:
- EVAP steht für „Evaporative Emission“. Hierbei geht es um Emissionen, die durch Verdunstung entstehen. Konkret wird getestet, wie viel Kohlenwasserstoff binnen 48 Stunden aus dem Kraftstoffsystem eines Fahrzeugs entweicht.
- ISC steht für „In-Service-Conformity-Tests“. Fahrzeuge, die bereits im Verkehr unterwegs sind, müssen nachweisen, dass sie weiterhin die Abgaswerte einhalten.
- FCM steht für „Fuel Consumption Monitoring“. Kraftstoff- und Energieverbrauch werden künftig über den gesamten Fahrbetrieb des Fahrzeugs gespeichert und auslesbar. Ziel sind realistischere Verbrauchsangaben.
Gute Nachrichten für Elektroauto-Käufer
Beim Autogipfel Anfang November einigten sich Bundesregierung und der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) auf deutlich höhere Kaufprämien für Elektrofahrzeuge. So soll die Förderung bis Ende 2025 verlängert werden und die maximale Fördergrenze bei einem Fahrzeug-Listenpreis von 65.000 Euro liegen. Rein elektrische Fahrzeuge bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro fördern Automobilindustrie und Staat zu gleichen Teilen mit insgesamt 6.000 Euro (zuvor 4.000 Euro). Liegt der Fahrzeugpreis laut Liste zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro, gibt es immerhin noch 5.000 Euro dazu.
Plug-in-Hybride will die Bundesregierung ebenfalls höher bezuschussen. Die Käufer von Teilzeit-Stromern bekämen dann 4.500 Euro Preisnachlass (bei einem Neupreis bis 40.000 Euro). Ein konkretes Datum für die Umsetzung wurde noch nicht genannt. Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, das für die Förderung zuständig ist, soll die Förderrichtlinie nach Prüfung durch die EU-Kommission „so bald wie möglich in Kraft treten“.